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   BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04   

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https://dejure.org/2006,143
BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04 (https://dejure.org/2006,143)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2006 - X ZR 115/04 (https://dejure.org/2006,143)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2006 - X ZR 115/04 (https://dejure.org/2006,143)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbindlichkeit der Vorgaben für ein Ausschreibungsverfahren; Anspruch gegen ein Klinikum auf entgangenen Gewinn wegen Nichterteilung eines Auftrags für die Ersatzbeschaffung einer Versorgungsanlage und Entsorgungsanlage ; Voraussetzungen für das Entstehen eines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertung: Vergleichbarmachung der Angebote einer funktionalen Ausschreibung mit Pauschalpreis

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 97 Abs. 1; ; GWB § 97 Abs. 2; ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 2; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b; ; VOB/A § 25 Nr. 3; ; BGB § 276 Fa

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im Verhandlungsverfahren; Behandlung unzumutbarer oder unerfüllbarer Vorgaben; Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines übergangenen Bieters; Anforderungen an die Transparenz der Angebotsbewertung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzumutbare Vorgabe nicht erfüllt: Kein Ausschluss!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unerfüllbare Anforderungen in Leistungsbeschreibung für Ausschreibung ? Anforderungen an Schadensersatzklage eines Bieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotswertung bei Qualitäts- und Mengenunterschieden (IBR 2006, 691)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorgaben objektiv nicht erfüllbar: Was nun? (IBR 2006, 690)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei fehlerhafter Vergabe: Nur bei ausschreibungskonformen Angebot! (IBR 2006, 692)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 404
  • NZBau 2006, 797
  • WM 2007, 87
  • DB 2007, 1193
  • BauR 2007, 604
  • VergabeR 2007, 73
  • ZfBR 2007, 40
  • ZfBR 2007, 48
  • ZfBR 2007, 49
  • ZfBR 2007, 54
 
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Wird zitiert von ... (172)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04
    Ein Ausschluss kommt danach nicht in Betracht, soweit die Ausschreibungsbedingungen eine technisch unmögliche Leistung verlangen (Fortführung von Sen.Beschl. v. 18.02.2003 - X ZB 43/02, NZBau 2003, 293, 295 f.).

    Eine solche Abweichung führt - jedenfalls in der Regel - zwingend zum Ausschluss des Angebots von der Wertung gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A (vgl. nur Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 85/97, NJW 1998, 3634; Beschl. v. 18.02.2003 - X ZB 43/02, NZBau 2003, 293, 295 f.; zuletzt Urt. v. 24.05.2005 - X ZR 243/02, NZBau 2005, 703).

    War diese Vorgabe der Ausschreibung tatsächlich objektiv nicht erfüllbar, wäre sie für die Bieter unzumutbar mit der Folge, dass Angebote, die sie nicht einhalten, nicht ausgeschlossen werden dürften (vgl. Sen.Beschl. v. 18.02.2003, aaO, 296).

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 282/02

    Ansprüche des Bieters bei grundloser Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04
    a) Die Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen für die Angebote sind auch im Verhandlungsverfahren verbindlich, solange sie nicht vom Auftraggeber transparent und diskriminierungsfrei gegenüber allen noch in die Verhandlungen einbezogenen Bietern aufgegeben oder geändert worden sind (Fortführung von Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 99/96, NJW 1998, 3640, 3644; v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).

    d) Für den Erfolg einer auf positives Interesse gerichteten Schadensersatzklage eines Bieters nach Erteilung des ausgeschriebenen Auftrags an einen anderen Bieter ist entscheidend, ob dem klagenden Bieter bei objektiv richtiger Anwendung der bekanntgemachten Vergabekriterien unter Beachtung des der Vergabestelle gegebenenfalls zukommenden Wertungsspielraums der Zuschlag erteilt werden musste (Fortführung von Sen.Urt. v. 05.11.2002 - X ZR 232/00, NZBau 2003, 168; Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).

    Das Berufungsgericht geht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, dass einem Bieter ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns zustehen kann, wenn er den Auftrag bei ordnungsgemäßer Vergabe hätte erhalten müssen und wenn der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich an einen anderen Bieter vergeben worden ist (vgl. Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 99/96, NJW 1998, 3640, 3644; Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04
    a) Die Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen für die Angebote sind auch im Verhandlungsverfahren verbindlich, solange sie nicht vom Auftraggeber transparent und diskriminierungsfrei gegenüber allen noch in die Verhandlungen einbezogenen Bietern aufgegeben oder geändert worden sind (Fortführung von Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 99/96, NJW 1998, 3640, 3644; v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).

    Das Berufungsgericht geht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, dass einem Bieter ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns zustehen kann, wenn er den Auftrag bei ordnungsgemäßer Vergabe hätte erhalten müssen und wenn der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich an einen anderen Bieter vergeben worden ist (vgl. Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 99/96, NJW 1998, 3640, 3644; Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04
    Eine solche Abweichung führt - jedenfalls in der Regel - zwingend zum Ausschluss des Angebots von der Wertung gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A (vgl. nur Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 85/97, NJW 1998, 3634; Beschl. v. 18.02.2003 - X ZB 43/02, NZBau 2003, 293, 295 f.; zuletzt Urt. v. 24.05.2005 - X ZR 243/02, NZBau 2005, 703).

    Der zwingende Ausschlussgrund der Abweichung von den Verdingungsunterlagen ist im Schadensersatzprozess unabhängig davon zu berücksichtigen, ob sich der Auftraggeber im Vergabeverfahren darauf berufen hat (Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 85/97).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04
    d) Für den Erfolg einer auf positives Interesse gerichteten Schadensersatzklage eines Bieters nach Erteilung des ausgeschriebenen Auftrags an einen anderen Bieter ist entscheidend, ob dem klagenden Bieter bei objektiv richtiger Anwendung der bekanntgemachten Vergabekriterien unter Beachtung des der Vergabestelle gegebenenfalls zukommenden Wertungsspielraums der Zuschlag erteilt werden musste (Fortführung von Sen.Urt. v. 05.11.2002 - X ZR 232/00, NZBau 2003, 168; Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NJW 2004, 2165).
  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 185/99

    Rechtsfolgen der nachträglichen Herabsetzung eines Einzelpreises bei einer

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04
    Jedoch ist für den Erfolg einer auf positives Interesse gerichteten Schadensersatzklage eines Bieters nach Erteilung des ausgeschriebenen Auftrags an einen anderen Bieter Voraussetzung, dass dem klagenden Bieter bei objektiv richtiger Anwendung der bekanntgemachten Vergabekriterien unter Beachtung des der Vergabestelle gegebenenfalls zukommenden Wertungsspielraums (vgl. Sen.Urt. v. 06.02.2002 - X ZR 185/99, NJW 2002, 1952, 1954) der Zuschlag erteilt werden musste.
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04
    Zwar ist es, wie der Senat wiederholt entschieden hat, unzulässig, nachträglich weitere Vergabekriterien einzuführen (vgl. Sen.Urt. v. 17.02.1999 - X ZR 101/97, NJW 2000, 137, 139; Urt. v. 03.06.2004 - X ZR 30/03, NZBau 2004, 517).
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 30/03

    Anforderungen an die Überprüfbarkeit eines Angebots

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04
    Zwar ist es, wie der Senat wiederholt entschieden hat, unzulässig, nachträglich weitere Vergabekriterien einzuführen (vgl. Sen.Urt. v. 17.02.1999 - X ZR 101/97, NJW 2000, 137, 139; Urt. v. 03.06.2004 - X ZR 30/03, NZBau 2004, 517).
  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04
    Eine solche Abweichung führt - jedenfalls in der Regel - zwingend zum Ausschluss des Angebots von der Wertung gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A (vgl. nur Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 85/97, NJW 1998, 3634; Beschl. v. 18.02.2003 - X ZB 43/02, NZBau 2003, 293, 295 f.; zuletzt Urt. v. 24.05.2005 - X ZR 243/02, NZBau 2005, 703).
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04
    Mangels schutzwürdigen Vertrauens käme dann ein Schadensersatzanspruch der Klägerin nicht in Betracht (Sen. in st. Rspr., vgl. etwa BGHZ 124, 64, 70; Urt. v. 12.06.2001 - X ZR 150/99, NJW 2001, 3698).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Danach kommt mit der Ausschreibung und der Beteiligung des Bieters am Ausschreibungsverfahren ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zu Stande, das die Parteien zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet und auf beiden Seiten Sorgfaltspflichten begründet, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen kann, etwa wenn der öffentliche Auftraggeber im weiteren Verlauf des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts zum Nachteil des Bieters nicht einhält (BGH, Urteile vom 8. September 1998 - X ZR 48/97 - BGHZ 139, 259 , vom 16. Dezember 2003 - X ZR 282/02 - NJW 2004, 2165 und vom 1. August 2006 - X ZR 115/04 - ZfBR 2007, 40 ).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Das gilt nicht nur für den vom Senat bereits entschiedenen Fall (Urt. v. 01.08.2006 - X ZR 115/04, zur Veröffentlichung vorgesehen), dass die Erbringung der nachgefragten Leistung selbst ganz oder teilweise objektiv unmöglich ist, sondern gleichermaßen, wenn - wie hier - bestimmte Nachweise über die Beschaffenheit der angebotenen Leistung verlangt werden, aber nicht rechtzeitig beigebracht werden können.

    Das erfüllt den Tatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 d VOL/A. Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es eine Änderung an den Verdingungsunterlagen, wenn das Angebot eine Vorgabe des Leistungsverzeichnisses nicht einhält (zuletzt Sen.Urt. v. 01.08.2006 - X ZR 115/04, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat für eine Ausschreibung mit Leistungsprogramm bereits darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen keinem Bieter der Auftrag erteilt werden darf, dem öffentlichen Auftraggeber auch eine andere Möglichkeit (vgl. oben B III 1 b (3)) zu Gebote stehen kann, wenn diese in Übereinstimmung mit den grundlegenden Grundsätzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu bringen ist, die der Gesetzgeber in § 97 Abs. 1 und 2 GWB niedergelegt hat (Sen.Urt. v. 01.08.2006 - X ZR 115/04, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • OLG Rostock, 02.10.2019 - 17 Verg 3/19

    Kommunales Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des

    Vielmehr hätte es unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes als milderes Mittel genügt, lediglich die rechtswidrige Vorgabe der Honorarkalkulation diskriminierungsfrei aufzuheben und nicht anzuwenden (dazu Senat, Beschluss vom 17.07.2019 - 17 Verg 1/19; BGH, Urteil vom 01.08.2006 - X ZR 115/04, juris).
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